
Die Vorteile des Viessmann Mietmodells
Bis zu 70% Förderung
Direkte Anrechnung staatlicher Förderung auf die monatlichen Raten - inkl. 100% Förder-Garantie*.
0€ Anschaffungskosten
Überschaubare monatliche Raten für maximale Planbarkeit. Diese können Sie auf Wunsch durch eine Anzahlung bei gleicher Serviceleistung reduzieren.
Kein Grundbuch- oder Schufa-Eintrag
Keine Erfassung des Ratenkaufs bei der Schufa oder ähnlichen Services.
Bis zu 15 Jahre Rundum-sorglos-Paket
Sofortiger Zugang zu modernster Technologie, ohne große finanzielle Belastung. inkl. Installation, Wartungen, Reparaturen und mehr während der 10- oder 15-jährigen Vertragslaufzeit.
Qualitätsprodukte von Viessmann
Komplette Systemlösung oder einzelne Komponenten in monatlichen Raten stehen bei der Miete zur Auswahl – alles aus einer Hand und perfekt aufeinander abgestimmt.
Keine Vorfinanzierung der Fördermittel
Viessmann Wärme übernimmt die Vorfinanzierung der Fördermittel für Sie. Lange Wartezeiten bis zur Auszahlung vom Staat fallen weg!
Möchten Sie weitere Geräte zusammen mit einer Wärmepumpe einbauen?
Handelt es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?
Wann wurde das zu beheizende Gebäude gebaut?
Wie groß ist die beheizte Wohnfläche insgesamt?
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*Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen.
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Die Förder-Garantie wird durch unseren Partner “FörderProfi” erstellt und ist ausschließlich über Viessmann Fachpartner erhältlich. Abgesichert wird der ermittelte Fördersatz sowie die richtige Erstellung der BzA und BnD.
Alle Bedingungen zur Förder-Garantie finden Sie in den AGBs des Förderprofis. Es gelten die Bedingungen der Förder-Garantie in der aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Fassung finden Sie hier.