Wärmepumpen-Testsieger trifft auf Förder-Garantie*

Jetzt attraktive staatliche Förderungen sichern

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Der richtige Zeitpunkt für den Heizungstausch? Genau jetzt.

  

Beim Umstieg auf eine neue und effiziente Wärmepumpe erhalten Sie aktuell attraktive Förderungen:

  • 30% Einheitliche Grundförderung für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien.

  • 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für den Tausch von funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung, die älter als 20 Jahre sind. Schnell sein lohnt sich, denn der Bonus ist befristet bis 31.12.2028.

  • 30% Einkommensbonus auf förderfähige Heizungsanlagen bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr.
  • 5% Effizienzbonus für den Einbau einer Erd- oder Sole-Wärmepumpe. Diese bekommen Sie auch für Wärmepumpenheizungen mit natürlichen Kältemitteln, wie Propan (R-290) bei der Vitocal 250-A.

Die Grundförderung und Boni sind kumulierbar. Somit können Sie aktuell einen Höchstsatz von bis zu 70%* staatliche Förderung erhalten. Jetzt maximale Fördersumme berechnen lassen und Förder-Garantie* sichern.  

Die Wärmepumpe Vitocal 250-A: So geht Wärmepumpe heute

Wärmepumpen nutzen die Energie direkt aus der Umwelt. Die Vitocal 250-A arbeitet zudem mit dem besonders umweltschonendem Kältemittel Propan.
Effizient und zuverlässig - Die Wärmepumpe der neuen Generation ist bestens für eine Modernisierung geeignet und schnell und kostengünstig aufgebaut. Ihre bestehenden Heizkörper nutzen Sie einfach weiter.
Eine der leisesten ihrer Art ist die neue Wärmepumpe. Sie stört weder Sie noch Ihre Nachbarn dank schalloptimiertem Ventilator.
Immer mit dem Viessmann Service verbunden, falls etwas nicht läuft wie gewünscht, kümmert sich Ihr Fachhandwerker umgehend darum.

Das Wichtigste zur Förderung auf einen Blick

Bis zu 70% Förderung

Für neue Heizungen erhalten Sie bei einer Sanierung Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70%, die Sie mit einem Ergänzungskredit kombinieren können.

Exklusive Förder-Garantie

Maximale Fördersumme berechnen lassen und Förder-Garantie* erhalten! Exklusiv auf Viessmann Produkte.

Ausnahmeregelung

Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.08.2024.

In nur wenigen Schritten zu Ihrer persönlichen Anfrage

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Sollten Sie bereits eine Beratung angefordert haben, können Sie sich mit der Ihnen per E-Mail mitgeteilten Anfragenummer bei unserem Kundenservice melden oder Sie gehen direkt auf den vermittelten Viessmann Partner zu.

Bitte geben Sie für Ihr persönliches Angebot noch folgende Daten an:

Ich willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten durch die Viessmann Climate Solutions SE zur Erfüllung meiner Beratungsanfrage per E-Mail, Telefon und SMS ein. Diese Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit von mir über revoke+marketing+de@viessmann.com widerrufen werden. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Ja, die Viessmann Climate Solutions SE darf meine E-Mail-Adresse verwenden, damit ich über die neuesten Produkte und Services informiert werde. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

Die Inhalte von E-Mails dürfen für mich optimiert und für diesen Zweck die Öffnungen und Klicks gemäß der Datenschutzerklärung erfasst werden. Die Einwilligung kann ich mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. (1)

    (1) Der Widerruf ist zu richten an: Viessmann Climate Solutions SE, Viessmannstraße 1, 35108 Allendorf (Eder) oder per E-Mail an widerruf@viessmann.com  

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    *Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen.
    Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
    Die Förder-Garantie wird durch unseren Partner “FörderProfi” erstellt und ist ausschließlich über Viessmann Fachpartner erhältlich. Abgesichert wird der ermittelte Fördersatz sowie die richtige Erstellung der BzA und BnD.
    Alle Bedingungen zur Förder-Garantie finden Sie in den AGBs des Förderprofis. Es gelten die Bedingungen der Förder-Garantie in der aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Fassung finden Sie hier.