Wärmepumpen-Testsieger trifft auf Förder-Garantie*
Jetzt attraktive staatliche Förderungen sichern
Der richtige Zeitpunkt für den Heizungstausch? Genau jetzt.
Beim Umstieg auf eine neue und effiziente Wärmepumpe erhalten Sie aktuell attraktive Förderungen:
30% Einheitliche Grundförderung für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien.
20% Klimageschwindigkeits-Bonus für den Tausch von funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Biomasse-, Kohle- oder Nachtstromspeicherheizung, die älter als 20 Jahre sind. Schnell sein lohnt sich, denn der Bonus ist befristet bis 31.12.2028.
- 30% Einkommensbonus auf förderfähige Heizungsanlagen bei selbstnutzenden Wohneigentümern mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Euro pro Jahr.
- 5% Effizienzbonus für den Einbau einer Erd- oder Sole-Wärmepumpe. Diese bekommen Sie auch für Wärmepumpenheizungen mit natürlichen Kältemitteln, wie Propan (R-290) bei der Vitocal 250-A.
Die Grundförderung und Boni sind kumulierbar. Somit können Sie aktuell einen Höchstsatz von bis zu 70%* staatliche Förderung erhalten. Jetzt maximale Fördersumme berechnen lassen und Förder-Garantie* sichern.
Die Wärmepumpe Vitocal 250-A: So geht Wärmepumpe heute
Das Wichtigste zur Förderung auf einen Blick
Bis zu 70% Förderung
Für neue Heizungen erhalten Sie bei einer Sanierung Zuschüsse in Höhe von 30 bis 70%, die Sie mit einem Ergänzungskredit kombinieren können.
Exklusive Förder-Garantie
Maximale Fördersumme berechnen lassen und Förder-Garantie* erhalten! Exklusiv auf Viessmann Produkte.
Ausnahmeregelung
Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt bis 31.08.2024.
Hier Angebot in nur 2 Minuten anfragen
Für welches Heizsystem interessieren Sie sich?
Handelt es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?
Wann wurde das zu beheizende Gebäude gebaut?
Wie groß ist die beheizte Wohnfläche insgesamt?
Ihre Anfrage
Fehler
Wir können Ihre Anfrage derzeit nicht bearbeiten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal
*Für selbstnutzende Eigentümer ist für den Heizungstausch ein Investitionszuschuss von bis zu 21.000 € möglich. Das gilt, wenn die Betroffenen Grundförderung und mehrere Boni kombinieren und dadurch den maximal möglichen Fördersatz von 70 % erreichen, und wenn die maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 € erreicht werden. Im Falle des Einbaus einer emissionsarmen Biomasseheizung kann noch ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € hinzukommen.
Die über die Online-Anfrage veröffentlichten Informationen und Angaben zur Förderung sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Allein maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien - rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Ausnahmen können sich aus gesetzlichen Regelungen ergeben wie z.B. für die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Bewilligungen werden im Übrigen ausschließlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der jeweiligen Bewilligungsstelle erteilt.
Die Förder-Garantie wird durch unseren Partner “FörderProfi” erstellt und ist ausschließlich über Viessmann Fachpartner erhältlich. Abgesichert wird der ermittelte Fördersatz sowie die richtige Erstellung der BzA und BnD.
Alle Bedingungen zur Förder-Garantie finden Sie in den AGBs des Förderprofis. Es gelten die Bedingungen der Förder-Garantie in der aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Fassung finden Sie hier.